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Was tun im Trauerfall?

Die ersten Schritte im Trauerfall

Todesfall zu Hause

Tritt der Tod in der häuslichen Umgebung ein, müssen Sie zuallererst den Hausarzt des Verstorbenen oder den ärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116 117 verständigen.

Der Arzt wird einen Totenschein ausstellen. Anschließend können Sie uns benachrichtigen, wir sind 24 Stunden täglich für Sie unter der Telefonnummer 09162 -1477 erreichbar.

Nehmen Sie sich danach ruhig etwas Zeit, um bei dem Verstorbenen zu verweilen.

Todesfall im Krankenhaus

Im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung ziehen die Mitarbeiter zunächst einen Arzt hinzu, der den Verstorbenen untersucht und den Totenschein ausstellt.

Erst danach werden die Angehörigen benachrichtigt, denen im Krankenzimmer oder in einem gesonderten Raum meist die Möglichkeit gegeben wird, sich ein erstes Mal zu verabschieden. Kontaktieren Sie uns im Anschluss daran.

Gerne bahren wir den Verstorbenen in unseren Abschiedsräumen auf, zu denen Sie nach Absprache Zugang haben.

Todesfall im Ausland

Stirbt ein Angehöriger im Ausland, müssen Sie auch dort zunächst einen Arzt und anschließend die Behörden des Landes informieren.

Auch die für die Kranken- und gegebenenfalls für die Lebensversicherung zuständigen Institutionen des Verstorbenen sollten Sie kontaktieren.

Im Anschluss daran können Sie entweder einen Bestatter vor Ort oder uns mit der weiteren Regelung aller Formalitäten, der Überführung und im Anschluss der Bestattung betrauen.

Bei ungeklärter Ursache

Sind die Todesursache oder die Begleitumstände des Todes nicht eindeutig feststellbar, muss der Notarzt zusätzlich die Polizei einschalten.

Über den polizeilichen Überführungsdienst veranlasst sie die Abholung des Verstorbenen, benachrichtigt dann die Angehörigen und leitet die nötigen Untersuchungen ein.

Sobald diese abgeschlossen sind, kann das Bestattungshaus Szynalski alles Weitere in die Wege leiten.

An was muss ich noch denken?

Einige weitere Schritte nach dem Tod

Im Umfeld des Verstorbenen:

  • Versorgung der Haustiere
  • Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)
  • Regulierung der Heizungsanlage
  • Versorgung der Blumen und Pflanzen
  • Abstellen von Gas und Wasser
  • Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)
  • Regelung im Bezug auf die Haus-/Wohnungsschlüssel
  • Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
  • Fälligkeit von Terminzahlungen
  • Umstellung bei der Post
  • Wohnung kündigen
  • Telefon und Zeitungen abbestellen
  • Kündigungen von Mitgliedschaften bei Vereinen

In Bezug des Trauerfalls:

  • Adressenliste für Trauerbriefe zusammenstellen
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
  • Einschalten eines Rechtsanwaltes/Notars
  • Einschalten eines Steuerberaters
  • Beamtenversorgung – Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst
  • Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
  • Benachrichtigung von Kunden