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Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die Einäscherung erfolgt durch die große Hitze von mindestens 650° Celsius als Selbstentzündung. Zu keiner Zeit wird eine Flamme auf den Sarg gerichtet. Deshalb wird die Feuerbestattung auch nie als Verbrennung bezeichnet.

Eine besondere Willenserklärung ist in jedem Falle notwendig. Diese kann durch den Verstorbenen schon zu Lebzeiten geschrieben worden sein. Liegt keine direkte Willenserklärung zur Feuerbestattung vor, kann diese von geschäftsfähigen Angehörigen nach Reihenfolge des Verwandtschaftsgrades für den Verstorbenen bestimmt werden.

Es gibt unterschiedliche Arten den Ablauf der Feuerbestattung bzw. der Trauerfeier zu bestimmen. Sie können die Trauerfeier in der Einsegnungshalle mit dem aufgebahrten Sarg durchführen, danach wird in das Krematorium überführt und zu einem späteren Zeitpunkt wird die Urne dann beigesetzt. Die Trauerfeier kann aber auch erst nach der erfolgten Einäscherung mit der Urne stattfinden, so dass anschließend mit allen Trauergästen die Urnenbeisetzung sein kann.

Als Grabstätte werden Familiengräber, Urnenwände, die sogenannten Kolumbarien, Urnenreihengräber sowie anonyme Urnengrabfelder angeboten. Bei der Wahl der richtigen Urne stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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